AGB

Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen der Firma Friedel Reinigungssystem GmbH & Co KG (Stand 07/24)

I. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Friedel Reinigungssystem GmbH & Co KG und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als auch für Verbraucher.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Friedel Reinigungssystem GmbH & Co KG (im Folgenden als Friedel bezeichnet) gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGBs Bezug genommen wird.

Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Friedel hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Friedel in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Friedel gelten für alle Bestellungen und Aufträge, egal ob im Internet, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise.

Ergänzend, sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuches und die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer maßgebend.

Die Friedel Reinigungssystem GmbH & Co KG, Unterwaizer Str. 8, 95500 Heinersreuth OT Altenplos, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth unter HRA 4831, Steuer ID: DE132301286, wird vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Doris Friedel.

II. Angebote und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von Friedel sind - insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit - freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, Kostenvoranschläge (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen Friedel sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Friedel ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen.

  2. Die Bestellung bei Friedel ist ein bindendes Angebot des Kunden. Friedel wird dem Kunden den Eingang der Bestellung gesondert bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden da. Friedel wird die Bestellung prüfen und ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Lieferung zuzusenden. Einer später als 4 Wochen zugesandten Auftragsbestätigung muss der Kunde, welcher Unternehmer ist, innerhalb von 4 Werktagen widersprechen, anderenfalls gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als geschlossen, es sein denn, die Auftragsbestätigung weicht wesentlich von der Anfrage bzw. dem Angebot des Kunden ab.

  3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Friedel und Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag oder Reparaturauftrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Aussagen von Friedel vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich.

  4. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen von Friedel. Bei zusätzlichen Leistungen ist Friedel berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Übernimmt Friedel die Montage und/oder damit zusammenhängende Nebenarbeiten wie das Einsetzen von Rohrschellen sowie sonstige Arbeiten wie insbesondere Elektroinstallationen, die Lieferung von Zier- und Schutzverkleidungen oder Teilen davon, so sind Montage und Nebenarbeiten inklusive der dafür benötigten Materialien gesondert zu vergüten. Entscheidet sich der Kunde nach einer Untersuchung des Produktes gegen eine von Friedel angebotene Reparatur außerhalb von Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüchen und erwirbt der Kunde auch kein Gerät bei Friedel, so ist Friedel berechtigt, die im Rahmen der Untersuchung des Produktes angefallen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Friedel ist auch berechtigt, von dem Kunden vor der Durchführung der Reparatur einen angemessenen Vorschuss geltend zu machen welcher bei einer entsprechenden Beauftragung zu einer Reparatur oder bei dem Erwerb eines von Friedel verkauften Produktes innerhalb von 12 Monaten bei Unternehmern und innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist bei Verbrauchern von dem jeweiligen Preis in Abzug gebracht wird.

  5. Geringfügige Abweichungen wie Z.B materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrundeliegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern oder Schaustücken, Farb- oder Maserungsabweichungen, werden vorbehalten. Derartige geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

III. Preise

  1. Sofern die Vergütung von Friedel nicht fest vereinbart ist, sind die am Liefertag gültigen Preise bzw. am Montagetag gültige Preisliste von Friedel maßgebend.

    Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  2. Die in der Auftragsbestätigung oder aber in dem Vertrag (je nach dem, was zutreffend ist) angegebenen Preise sind vorbehaltlich einer Anpassung nachfolgender Maßgabe verbindlich: Friedel ist berechtigt, bei vereinbarten Lieferungen, auch auf Abruf, welche mehr als 10 Wochen, bei Kunden, welche Verbraucher sind mehr als 4 Monate seit Auftragsbestätigung bzw. Vertragsschluss ausgeführt werden sollen oder auf Grund einer durch den Kunden zu vertretenden Verzögerung 10 Wochen (bei Verbrauchern 4 Monate) nach der Auftragserteilung oder dem Vertragsschluss erfolgen, die Preise aufgrund geänderter Abgaben, Energiekosten, Steuern, Rohmaterialkosten, insbesondere Beschaffungskosten und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, im entsprechenden Umfang anzupassen. Bei mehreren Änderungen erfolgt eine Saldierung. Eine Anpassung behält sich Friedel ab einer insgesamten Änderung von 3 % vor. Sollte der Preis sich durch die vorgenommene Preisanpassung um mehr als 15 % in Bezug auf den in der Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag angegebenen Preis ändern, so wird Friedel versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche neue Preisanpassung zu vereinbaren. Hierzu wird Friedel dem Kunden einen abgeänderten Preisvorschlag zukommen lassen. Kommt eine solche Einigung nicht innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab Zugang des abgeänderten Preisvorschlages bei dem Kunden, zustande, so sind sowohl Fridel als auch der Kunde berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen aufzukündigen. Schadensersatzansprüche, Erfüllungsansprüche und sonstige Haftungsansprüche aufgrund der Aufkündigung noch ausstehender Lieferungen sind ausgeschlossen.

  3. Ist für die Leistungserbringung durch Friedel eine Mitwirkung des Kunden notwendig und verzögert sich diese oder unterbleibt diese, so hat der Kunde die diesbezüglich entstehenden Mehraufwendungen von Friedel zu ersetzen.

IV. Lieferfristen und Lieferung

  1. Vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Vereinbarung liefern wir ab Firmensitz. Gegenüber Kunden, welche Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Regelungen für den Gefahrenübergang.

  2. Verzögert sich der Versand, die Abholung oder Lieferung der Ware in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat oder wünscht, so lagert die Ware nach dem Ablauf von fünf Werktagen, gerechnet ab dem Tag der Meldung der Abholbereitschaft, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen werden die nachgewiesenen Lagerkosten dafür in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 5% des Rechnungsbetrages pro Monat. Entsprechend wird bei vereinbarter Selbstabholung verfahren.

  3. Im Rahmen von Auftragsbestätigungen etc. angegebene Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind unverbindlich und auch keine Fixtermine. Friedel gibt durch Angabe eines Liefertermins bzw. Fertigstellungstermins lediglich einen geplanten Termin bei gewöhnlichem Lauf der Dinge an. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage als verbindlichen Termins ist Friedel an die Einhaltung des Termins gebunden. Liefer- und Montagefristen beginnen erst, wenn der Kunde Friedel sämtliche zur Durchführung der Leistung notwendigen Informationen überlassen hat und sich mit Friedel über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeinigt hat.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Friedel behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache vor, bis sämtliche Forderungen von Friedel gegen den Kunde aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Friedel ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Bei Kunden, welche Verbraucher sind, gilt ein einfacher Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

  2. Der Kunde, welcher Unternehmer ist, verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden angemessen zu versichern, bei hochwertigen Waren jeweils zum Neupreis. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde, unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an Friedel im Voraus ab; Friedel nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleib zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, Friedel darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Friedel zustehenden Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunde insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

VI. Zahlung und Verrechnung

  1. Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von Friedel zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Leistung ohne Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Friedel über den Betrag verfügen kann.

  2. Der Kunde, welcher Unternehmer ist, kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen sowie mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. § 369 HGB bleibt hiervon unberührt. Friedel ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Falle wird der Kunde über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Friedel berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

  3. Gerät der Kunde, welcher Unternehmet ist, mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle übrigen Forderungen ebenfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

VII. Mängel, Gewährleistung und Garantie

  1. Gegenübern Kunden, welcher Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des deutschen BGB bei Sachmängeln.

  2. Für Kunden, welche Unternehmer sind gilt das folgende: für Mängel, welche durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht Friedel ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung von Friedel vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter. Gleiches gilt für geringfügige Mängel sowie für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, wie z.B. leichte Kratzer.

  3. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der Ware bestehen nur, wenn der Kunde gegenüber der Friedel diese Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe des behaupteten Mangels rügt. Anderenfalls sind sämtliche Gewährleistungsansprüche und die hiermit zusammenhängenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Lieferung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei Friedel. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist Friedel nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl verpflichtet, eine mangelfreie Sache im Austausch gegen Überlassung der mangelhaften Sache zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache ordnungsgemäß zu verpacken und an Friedel zur Ermöglichung ihrer Gewährleistungsverpflichtung zu versenden. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge Friedel. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch), ist der Kunde berechtigt, entweder den vereinbarten Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teil werden Eigentum von Friedel. Bei geringfügigen Mängeln und Mängeln, welche die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Friedel, kann der Kunde unter den in VIII. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware bzw. Abnahme. Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr gilt nicht für Ansprüche das Kunden, für welche die Haftung nicht eingeschränkt wird (VIII). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445 b BGB). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf behauptete Mängel, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Insbesondere haftet Friedel nicht für Veränderungen der übersandten Ware durch eine unsachgemäße Handhabung oder Lagerung. Die Gewährleistungsverpflichtung von Friedel besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Friedel selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt.

  5. Für den Fall, das der Hersteller eines durch Friedel an den Kunden verkauften Produktes eine Garantie übernommen hat, so gelten zusätzlich die diesbezüglichen Garantiebedingungen des Herstellers, z.B. der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG, im Verhältnis des Kunden und dem Hersteller. Friedel ist in diesem Fall (Garantie des Herstellers) nicht unmittelbar gegenüber dem Kunden verpflichtet und wird im Rahmen eines solchen Garantieanspruches auch nicht gegenüber dem Kunden unmittelbar tätig. Beauftragt der Kunde Friedel im Rahmen einer Hersteller-Garantie, so ist Friedel berechtigt, dem jeweiligen Hersteller bzw. Ansprechpartner die notwendigen Daten des Kunden zu übermitteln. Sollte der Kunde Friedel im Rahmen einer Garantie beauftragen, sich im Rahmen der Garantie mit dem Hersteller abzustimmen, so ist Friedel berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr geltend zu machen, sollte das jeweilige Gerät nicht durch den Kunden bei Friedel erworben worden sein.

VIII. Schadensersatzansprüche, Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Friedel bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Kunden, welche Verbraucher sind haftet Friedel nur nach den gesetzlichen Regeln, die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten bei Verbrauchern nicht.

  2. Auf Schadensersatz haftet Friedel – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall (b) ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Friedel nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Pflichtverletzung durch Friedel zu vertreten ist.

  5. Erfolgt nach Beauftragung zur Mangelüberprüfung keine Beauftragung zur Reparatur, so wird das überprüfte Gerät in dem Zustand an den Kunden zurückgegeben, in welchem es sich nach Überprüfung der Mängel/Fehler durch Friedel befunden hatte. Eine Sicherheitsprüfungen gem. DIN577011/VDE 0701 wird in diesem Fall nicht durchgeführt. Eine Haftung übernimmt Friedel in diesem Fall nicht.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges

  1. Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen als auch für die Zahlung des Kaufpreises ist der Firmensitz von Friedel. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten ausschließlich die gesetzlichen Regeln zur Bestimmung des Erfüllungsortes.

  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Friedel und dem Kunde findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“ bzw. CISG) finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  3. Ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bayreuth. Friedel ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Ist der Kunde Verbraucher so gelten ausschließlich die gesetzlichen Regeln zur Bestimmung des Gerichtsstandes,

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon ihre Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Der Kunde und Friedel verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Lückenhaftigkeit.

  5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Friedel speichern den Vertragstext und sendet dem Kunden den Vertragstext und diese AGB auf Wunsch in Textform zu.

  6. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.